1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 10 und 12 des Gv.D. Nr. 33/2013)


1.1 Dreijähriges Programm für Transparenz und Integrität (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)

Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der autonomen Schulen mit dem Beschluss der Landesregierung samt Anlagen ist auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

1.2 Allgemeine Akte (GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1,2)

1.2.2 Rundschreiben und Mitteilungen aus der Deutschen Bildungsdirektion: (ext. Link)

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben-mitteilungen.asp

 

1.2.4 Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung: 

Leitbild

Schulprogramm

Umsetzung Schulprogramme

Schulordnung

1.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern.

Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben).

  • Alternativangebot zum Religionsunterricht
  • Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern