Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Schulführungskraft:
Birgit Pichler
Kirchweg 8
39030 VINTL
Tel.: +39 0472 869373
birgit.pichler@schule.suedtirol.it
Hinweis:
Die ANAC hat mit Beschluss Nr. 1309/2016 Richtlinien zum sog. Bürgerzugang (es handelt sich um das Recht aller Personen, Zugang zu den veröffentlichungspflichtigen und über die veröffentlichungspflichtigen hinausgehenden Daten und Unterlagen im Besitz der Verwaltung zu erhalten) erlassen. Diese Richtlinien sehen u.a. vor, dass die öffentlichen Verwaltungen/Schulen auf der Sektion „Transparente Verwaltung“, Untersektion „weitere Inhalte“ das Verzeichnis der Bürgerzugänge (sog. „registro degli accessi“) einrichten/veröffentlichen müssen.
Dieses Verzeichnis, welches alle sechs Monate aktualisiert wird, muss die folgenden Informationen über die Anträge auf Bürgerzugang enthalten, die der Schule gestellt wurden (personenbezogene Daten sind dabei unkenntlich zu machen):
Verlinkung zu den Dreijahresplänen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen sowie zu den Berichten des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz:
Schulsprengel Vintl
Kirchweg 8
I - 39030 VINTL
Tel.: +39 0472 869373
E-Mail: ssp.vintl@schule.suedtirol.it
Pec-Mail: ssp.vintl@pec.prov.bz.it