Kriterien zur Befreiung von Schülerbeiträgen (Beschluss des Schulrates Nr. 5 vom 24.10.2019)
Die Erziehungsberechtigten richten ein Ansuchen um Befreiung mit der Bescheinigung der wirtschaftlichen Lage an die Schuldirektorin;
Die Begutachtung der Ansuchen um Befreiung der Schülerbeiträge, die Bewertung der Bedürftigkeit und die Befreiung von der Bezahlung der Schülerbeiträge wird an die Schuldirektorin delegiert.