Im Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008, Nr. 2 ist die Benutzung von Räumen und Einrichtungen von Schulen für außerschulische Tätigkeiten geregelt. Sie werden nach folgender Vorgangsweise zur Verfügung gestellt:
Ein schriftliches Gesuch kann per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) eingereicht werden, dem eine unterschriebene Benutzerordnung beiliegt.
a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien,
b) bis zum 15. Juli für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat,
c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher,
Je nach verbliebener Verfügbarkeit der Räume, werden Gesuche auch nach den vorher genannten Terminen angenommen.
Ansprechpartner:
Schulsprengel Vintl
Kirchweg 8
I - 39030 VINTL
Tel.: +39 0472 869373
E-Mail: ssp.vintl@schule.suedtirol.it
Pec-Mail: ssp.vintl@pec.prov.bz.it