Kriterien zur Befreiung von Schülerbeiträgen (Beschluss des Schulrates Nr. 5 vom 24.10.2019)
- Die Erziehungsberechtigten richten ein Ansuchen um Befreiung mit der Bescheinigung der wirtschaftlichen Lage an die Schuldirektorin;
- Die Begutachtung der Ansuchen um Befreiung der Schülerbeiträge, die Bewertung der Bedürftigkeit und die Befreiung von der Bezahlung der Schülerbeiträge wird an die Schuldirektorin delegiert.
keine
Deutschsprachiger Schulsprengel Vintl
Kirchweg 8, I - 39030 VINTL
Schuldirektorin: Ulrike Hofer