Außerschulische Bildungsangebote

Der Schulrat des SSP Vintl hat mit Beschluss Nr. 4 vom 27. April 2016 das Konzept zur Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote beschlossen.

Beschluss Nr. 4 vom 27. April 2016

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Beschluss des Schulrates: Genehmigte Bildungsträger für das Schuljahr 2023/24

Beschluss Schulrat Nr. 05/2023 vom 07. Juni 2023

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Verzeichnis der landesweit akkreditierten außerschulischen Bildungsträger

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Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Schule

 

Im Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008, Nr. 2 ist die Benutzung von Räumen und Einrichtungen von Schulen für außerschulische Tätigkeiten geregelt. Sie werden nach folgender Vorgangsweise zur Verfügung gestellt:

 

Termine für die Einreichung der Gesuche

a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien;

b) bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat;

c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher;