Das ist mein versteckter Link
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
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Im Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008, Nr. 2 ist die Benutzung von Räumen und Einrichtungen von Schulen für außerschulische Tätigkeiten geregelt. Sie werden nach folgender Vorgangsweise zur Verfügung gestellt:
a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien;
b) bis zum 15. Juni für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat;
c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher;
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