Außerschulische Bildungsangebote

Der Schulrat des SSP Vintl hat mit Beschluss Nr. 4 vom 27. April 2016 das Konzept zur Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote beschlossen.

Beschluss Nr. 4 vom 27. April 2016

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Mit Beschluss Nr. 2 vom 07. Juni 2022 wurden die Bildungsträger für das Schuljahr 2022/23 genehmigt.

Beschluss Schulrat Nr. 2 vom 07. Juni 2022

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Verzeichnis der landesweit akkreditierten außerschulischen Bildungsträger

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Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Schule

 

Im Dekret des Landeshauptmannes vom 07.01.2008, Nr. 2 ist die Benutzung von Räumen und Einrichtungen von Schulen für außerschulische Tätigkeiten geregelt. Sie werden nach folgender Vorgangsweise zur Verfügung gestellt:

Ein schriftliches Gesuch kann per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) eingereicht werden, dem eine unterschriebene Benutzerordnung beiliegt.

Termine für die Einreichung der Gesuche

a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien;

b) bis zum 15. Juli für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat;

c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher;

Je nach verbliebener Verfügbarkeit der Räume, werden Gesuche auch nach den vorher genannten Terminen angenommen.