Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Die Dienste und Qualitätsstandards der Schule unterliegen der allgemeinen Dienstleistungscharta, die laut Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995 gilt.
Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Schüler- und Schülerinnencharta / Schueler_innencharta_2024 festgehalten, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21. Juli 2003 genehmigt und mit Beschluss Nr. 372 vom 21. Mai 2024 abgeändert wurde.
Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie in Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 festgelegt sind, wurde von den Evaluationsstellen für die deutschsprachigen Schulen Südtirols ein verbindlicher Qualitätsrahmen ausgearbeitet.
Darüber hinaus orientiert sich die Schule am Grundsatzdokument „Guter Unterricht in der inklusiven Schule – Wege in die Bildung 2030“ (https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/bildung-2030), das von der Deutschen Bildungsdirektion für alle deutschsprachigen Schulen erarbeitet wurde, um ein gemeinsames Grundverständnis von gutem Unterricht in der inklusiven Schule zu schaffen.
Zusätzliche interne Vereinbarungen, welche die genannten Regelungen und Qualitätsstandards ergänzen, finden sich in folgenden schulinternen Dokumenten: