Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des GvD Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

 

Überprüfungen und Bestätigung der Veröffentlichungspflichten:

 

Jahr 2024 – Beschluss der ANAC Nr. 213 vom 23. April 2024:

Kontrolle der Veröffentlichungspflichten – 1/2024

Kontrolle der Veröffentlichungspflichten – 2/2024

 

Jahr 2023 – Beschluss der ANAC Nr. 203 vom 17. Mai 2023:

Kontrolle der Veröffentlichungspflichten – 1/2023

Kontrolle der Veröffentlichungspflichten – 2/2023